Reisekosten

  • wir erstellen eine gesetzlich korrekte Reisekostenabrechnung
  • selbstverständliche auch für Auslandsreisen; unter Berücksichtigung von
  • Verpflegungsmehraufwand
  • Fahrtkosten
  • Unterbringung
  • Reisenebenkosten

Reisekosten sind alle Aufwendungen und Auslagen, die aus beruflichem Anlass anfallen. Unter dem Begriff Reisekosten werden verschiedene Kostenarten zusammengefasst, die alle in einer abschließenden Reisekostenabrechnung erfasst werden. Die vorübergehende Abwesenheit vom regelmäßigen Arbeitsplatz wird als Reise bezeichnet. Je nachdem, ob der Reisende selbstständig oder unselbstständig ist, handelt es sich von der Definition her um eine betriebsbedingte Reise, oder um eine Dienstreise. Das hat auch Auswirkungen auf den Reisekostenersatz, der mit einer Reisekostenabrechnung geltend gemacht wird.